Sie träumen von einem RANGER® XP Kinetic? Dann haben
wir gute Neuigkeiten: Dank des Wachstums-Boosters der
Bundesregierung können Sie unser vollelektrisches UTV
schneller denn je von der Steuer absetzen!
Bereits im ersten Jahr machen Sie 75 % der Anschaffungskosten
geltend! Die restlichen 25 % verteilen sich auf
die folgenden fünf Jahre. Diese Sonderabschreibung ist
ausschließlich für Unternehmen möglich.
Sichern Sie sich diese Konditionen rechtzeitig, es lohnt sich!
Beispielabschreibung Fahrzeugwert: 33.605 € netto
Jahr | Abschreibungsart | Betrag in € | Restbuchwert nach Afa |
---|---|---|---|
1 | Afa (75% der AK) | -25.204 | 8.401 |
2 | Afa (10% der AK) | -3.360 | 5.041 |
3 | Afa (5% der AK) | -1.680 | 3.361 |
4 | Afa (5% der AK) | -1.680 | 1.681 |
5 | Afa (3% der AK) | -1.008 | 673 |
6 | Afa (2% der AK) | -673 | 0 |
*laut der degressiven AfA für klimafreundliche Fahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG), gültig ab 01.07.2025 im Rahmen des „Wachstumsbooster". Nur gültig bei Anschaffung betrieblich genutzter Elektrofahrzeuge nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Stand 01.09.2025. Abschreibungs-Beträge gerundet. Fahrzeugwert Netto 33.605€ ohne Kabine. Änderungen vorbehalten